Allerdings fehlt die Freie Volkspartei (FVP), eine Abspaltung der FDP. Die Berliner Vertreter die 1957 entsandt wurden hatten zwar kein Stimmrecht, die 1956 aus der FDP ausgetretenen Abgeordneten, welche sich als Fraktion zusammenschlossen hingegen schon.
Sie bildeten somit eine vollwertige Fraktion, mit stimmberechtigten Abgeordneten vom 01.03.1956-14.03.1957, von 1957-1959 hingegen nicht.
Bei der Bayernpartei und Föderalistische Union kann ich es mir nur so erklären, weil beide zusammen gearbeitet haben um Franktionsstatus zu erhalten. Ob das die Offizelle Antwort kann ich nicht sagen.
Allerdings fehlt die Freie Volkspartei (FVP), eine Abspaltung der FDP. Die Berliner Vertreter die 1957 entsandt wurden hatten zwar kein Stimmrecht, die 1956 aus der FDP ausgetretenen Abgeordneten, welche sich als Fraktion zusammenschlossen hingegen schon.
Sie bildeten somit eine vollwertige Fraktion, mit stimmberechtigten Abgeordneten vom 01.03.1956-14.03.1957, von 1957-1959 hingegen nicht.
Wie können Fraktionen ein halbes Mal im Bundestag vertreten sein? Bitte in der Beschreibung aufführen.