Hinterlegung §§ 372 ff. BGB

Stelle das grundlegende Prüfschema der Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB dar.
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Lexl
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Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2025
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Erstveröffentlichung13. Mai 2025
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Prüfschema
II. kein Erlöschen
1. Hinterlegung § 372 BGB
a) Hinterlegungsgrund
Erfüllbarkeit der Verbindlichkeit
Annahmeverzug (S. 1)
andere Hemmnisse, Unsicherheiten in der Person des Gläubigers; Ungewissheit über die Person des Gläubigers
b) Hinterlegungsfähiger Leistungsgegenstand
ggf. Selbsthilfeverkauf § 383 BGB
c) ggf. bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle
d) Ausschluss des Rücknahmerechts § 378 BGB
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