Prüfschema: Aufrechnung § 387 ff. BGB - Statistiken

Allgemein
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Antwortstatistiken
Hint Prüfschema % Korrekt
1. Aufrechnung, § 387 ff. BGB
100%
aa) vertraglich
100%
Ausnahme Aufrechnung trotz Verjährung, § 215 BGB
100%
a) Wechselseitigkeit der Forderungen
100%
bb) gesetzlich, § 392 ff. BGB
100%
b) Gleichartigkeit der Forderungen
100%
c) Durchsetzbarkeit der Gegenforderung, § 390 BGB
100%
d) Erfüllbarkeit der Hauptforderung
100%
e) Aufrechnungserklärung, § 388 BGB
100%
Wirkung/Rechtsfolge Erlöschen ex-tunc, § 389 BGB
100%
f) Kein Ausschluss
100%
II. kein Erlöschen
100%
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