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Prüfschema Freiheitsberaubung § 239 StGB

Stelle das Prüfschema für die Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB dar. Mögliche Meinungsstreits/Problemfälle müssen auch im Aufbau verordnet werden (mit Hinweis markiert).
Erstellt durch
Lexl
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Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2025
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Erstveröffentlichung10. Mai 2025
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Hint
Prüfschema
 
I. Tatbestand
 
1. Objektiver Tatbestand
 
a) anderer Mensch (Tatobjekt)
 
b) Eingriff in die potentielle persönliche Fortbewegungsfreiheit durch Einsperren oder
auf sonstige Weise
(P)
(P) Potentielle, nicht aktualisierte oder vorübergehend unmögliche Fortbewegungsfreiheit
(P)
(P) Beraubung auf sonstige Weise durch „faktischen“ Zwang
 
c) ohne oder gegen den Willen des Opfers (kein Einverständnis)
 
2. Subjektiver Tatbestand
 
II. Rechtswidrigkeit
 
III. Schuld
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