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Prüfschema Nachstellung § 238 StGB

Stelle das Prüfschema für die Nachstellung gemäß § 238 StGB dar. Mögliche Meinungsstreits/Problemfälle müssen auch im Aufbau verordnet werden (mit Hinweis markiert).
Erstellt durch
Lexl
Bewertung:
Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2025
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Erstveröffentlichung10. Mai 2025
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Hint
Prüfschema
 
I. Tatbestand
 
1. Objektiver Tatbestand
 
a) Tathandlung
 
aa) Nachstellen
 
bb) durch wiederholtes Verhalten iSd Nrn. 1-8
(P)
(P) Bestimmtheit der Nr. 8 (Art. 103 II GG)
 
cc) unbefugt
(P)
(P) Einordnung als TB- oder RW-Merkmal
 
b) Objektive Eignung zu nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers
 
2. Subjektiver Tatbestand
 
II. Rechtswidrigkeit
 
III. Schuld
 
IV. ggf. Strafzumessung: besonders schwerer Fall gem. § 238 II StGB
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