Prüfschema Sachbeschädigung § 303 I, II StGB

Stelle das Prüfschema für die Sachbeschädigung gemäß § 303 I, II StGB dar. Abweichungen des § 303 II StGB sind bei den Hinweisen gekennzeichnet.
Erstellt durch
Lexl
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Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025
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Erstveröffentlichung9. Mai 2025
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Hint
Answer
 
I. Tatbestand
 
1. objektiver Tatbestand
 
a) fremde Sache (Tatobjekt)
 
b) Zerstören oder Beschädigen (Tathandlung)
§ 303 II
b) Verändern des Erscheinungsbilds (Tathandlung)
§ 303 II
aa) ohne oder gegen den Willen des Eigentümers (unbefugt)
§ 303 II
bb) nicht nur unerheblich
§ 303 II
cc) nicht nur vorübergehend
 
2. Subjektiver Tatbestand
 
- mindestens Eventualvorsatz bzgl. aller Elemente des objektiven Tatbestands
 
II. Rechtswidrigkeit
 
III. Schuld
 
IV. Strafantrag, § 303c StGB
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