Das Schweizer Militärstrafrecht sah noch bis 1992 für Landesverrat in Kriegszeiten vor. Durch die Verfassung verboten wurde sie sogar erst 1999. Was bereits 1942 geschah ist die Aufhebung der Todesstrafe im Zivilstrafrecht. Dementsprechend ist aber die Frage vielleicht nicht ganz eindeutig formuliert.