Erstmal schön, dass das Quiz jetzt auch im deutschen Jetpunk zu spielen ist! Ich finde es dafür aber fast ein bisschen zu leicht, gerade die Ostsee-/Preußen-/Innsbruck-Fragen. Das macht vielleicht im internationalen Kontext etwas mehr Sinn, als aus einer deutsch(sprachig)en Perspektive
Holocaustleugnung ist in Deutschland eine Straftat (insb. § 130 Abs. 3 StGB). Ein Verbrechen jedoch wäre nach dem Recht eine Tat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht ist. Das trifft hier nicht zu.
Bei der Frage hat sich also ein Fehler eingeschlichen. Ich schlage vor, das Wort „Verbrechen” durch „Straftat” zu ersetzen. Ansonsten wäre die korrekte Antwort „Falsch”, worauf man sicher nicht hinaus wollte.
Sie kann sogar mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Nach § 130 Abs. 3, wie gesagt. Bitte nicht einfach das erste von Google angezeigte Zitat für die richtige Antwort halten, sondern genauer hinsehen. Hier führt der erste Google-Treffer richtigerweise zu Wikipedia, zeigt aber willkürlich Abs. 4 in großer Vorschau an und hebt sinnloserweise noch das Wort „Geldstrafe“ hervor, vmtl. assoziativ wegen des Suchworts „Strafe”. Ich empfehle, den Paragraph vollständig zu lesen, wie er auf Wikipedia ja auch steht.
Für die Frage, ob es sich um ein Verbrechen handelt, spielt das aber keine Rolle: Hier geht es darum, ob die Mindest(!)strafe wenigstens ein Jahr Gefängnis ist, d. h. ob grundsätzlich nicht weniger als eine einjährige Gefängnisstrafe verhängt werden kann. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 1 StGB und lässt sich natürlich auch in der Wikipedia unter „Verbrechen” entsprechend nachsehen.
Bei der Frage hat sich also ein Fehler eingeschlichen. Ich schlage vor, das Wort „Verbrechen” durch „Straftat” zu ersetzen. Ansonsten wäre die korrekte Antwort „Falsch”, worauf man sicher nicht hinaus wollte.
https://www.google.com/search?q=holocaustleugnung+strafe&rlz=1C1CHBF_deDE1030DE1030&oq=holocaustleu&aqs=chrome.1.69i57j0i512l3j0i10i512j0i512l3j46i512j0i512.4658j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8
Für die Frage, ob es sich um ein Verbrechen handelt, spielt das aber keine Rolle: Hier geht es darum, ob die Mindest(!)strafe wenigstens ein Jahr Gefängnis ist, d. h. ob grundsätzlich nicht weniger als eine einjährige Gefängnisstrafe verhängt werden kann. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 1 StGB und lässt sich natürlich auch in der Wikipedia unter „Verbrechen” entsprechend nachsehen.