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Deutschland Richtig oder Falsch - Einfach

Kannst du erraten, ob diese Aussagen über das Land Deutschland wahr oder falsch sind?
Originalersteller: camus
Erstellt durch Fifi567
Bewertung:
Letzte Aktualisierung: 17. September 2024
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Erstveröffentlichung23. Juni 2024
Anzahl Spiele13.161
Durchschnittsergebnis86,7%
Bewertung4,53
2:30
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1. Der östliche Teil Deutschlands ist weniger dicht besiedelt als der Westen.
Richtig
Falsch
2. Deutschland grenzt an Liechtenstein.
Liechtenstein grenzt nur an Österreich und die Schweiz.
Richtig
Falsch
3. Die Türken sind die größte ethnische Gruppe in Deutschland, abgesehen von den Deutschen.
Richtig
Falsch
4. Deutschland ist nach Landfläche größer als Frankreich.
Richtig
Falsch
5. Innsbruck ist eine Stadt in Deutschland.
Es ist österreichisch.
Richtig
Falsch
6. Im Ersten Weltkrieg trugen deutsche Soldaten die „Pickelhaube“.
Richtig
Falsch
7. Holocaust-Leugnung ist ein Verbrechen in Deutschland.
Richtig
Falsch
8. Otto von Bismarck war einer der deutschen Kaiser.
Otto von Bismarck war Kanzler, kein Kaiser.
Richtig
Falsch
9. Kaiser Wilhelm II. war das Enkelkind von Königin Victoria.
Richtig
Falsch
10. Preußen ist einer der heutigen Staaten Deutschlands.
Preußen wurde 1947 von den alliierten Streitkräften abgeschafft.
Richtig
Falsch
11. Der Hauptsitz von Adidas und Puma befinden sich beide in Deutschland.
Die beiden Unternehmen wurden von den streitenden Dassler-Brüdern in der kleinen Stadt Herzogenaurach gegründet.
Richtig
Falsch
12. Der höchste Berg Deutschlands ist weniger als 1000 Meter hoch.
Die Zugspitze ist 2962m hoch.
Richtig
Falsch
13. Deutschland grenzt an die Ostsee.
Richtig
Falsch
14. Es gibt Teile der Autobahn, die keine definierte Geschwindigkeitsbegrenzung haben.
Richtig
Falsch
15. Die derzeitige deutsche Regierung ist nach der Wiedervereinigung 1990 als "Fünftes Reich" bekannt.
Richtig
Falsch
9 Kommentare
+6
Level 56
18. Jul 2024
Erstmal schön, dass das Quiz jetzt auch im deutschen Jetpunk zu spielen ist! Ich finde es dafür aber fast ein bisschen zu leicht, gerade die Ostsee-/Preußen-/Innsbruck-Fragen. Das macht vielleicht im internationalen Kontext etwas mehr Sinn, als aus einer deutsch(sprachig)en Perspektive
+4
Level 44
18. Jul 2024
Danke für den Kommentar. Du hast Recht, es ist wirklich ziemlich einfach. Vielleicht kommt noch eine schwierigere Version.
+1
Level 20
4. Apr 2025
ja stimme zu bisschen witzlos
+2
Level 44
20. Aug 2024
15/15 natürlich first try. Aber wie oben gesagt, manchmal zu leicht
+5
Level 21
20. Aug 2024
die Pickelhauben wurden während des 1. Weltkriegs entfernt, weil zu leicht sichtbar (1916). Dementsprechend nur halb richtig
+3
Level 52
2. Jan 2025
Also wurde sie während des 1. Weltkriegs getragen, was es richtig macht. Dass sie irgendwann abgenommen wurde, macht den Fakt nicht falsch.
+2
Level 21
20. Aug 2024
Holocaustleugnung ist in Deutschland eine Straftat (insb. § 130 Abs. 3 StGB). Ein Verbrechen jedoch wäre nach dem Recht eine Tat, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bedroht ist. Das trifft hier nicht zu.

Bei der Frage hat sich also ein Fehler eingeschlichen. Ich schlage vor, das Wort „Verbrechen” durch „Straftat” zu ersetzen. Ansonsten wäre die korrekte Antwort „Falsch”, worauf man sicher nicht hinaus wollte.

+2
Level 23
21. Aug 2024
aber Holocaustleugnung kann mit bis zu 3 Jahren bestraft werden.

https://www.google.com/search?q=holocaustleugnung+strafe&rlz=1C1CHBF_deDE1030DE1030&oq=holocaustleu&aqs=chrome.1.69i57j0i512l3j0i10i512j0i512l3j46i512j0i512.4658j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

+3
Level 21
21. Aug 2024
Sie kann sogar mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. Nach § 130 Abs. 3, wie gesagt. Bitte nicht einfach das erste von Google angezeigte Zitat für die richtige Antwort halten, sondern genauer hinsehen. Hier führt der erste Google-Treffer richtigerweise zu Wikipedia, zeigt aber willkürlich Abs. 4 in großer Vorschau an und hebt sinnloserweise noch das Wort „Geldstrafe“ hervor, vmtl. assoziativ wegen des Suchworts „Strafe”. Ich empfehle, den Paragraph vollständig zu lesen, wie er auf Wikipedia ja auch steht.

Für die Frage, ob es sich um ein Verbrechen handelt, spielt das aber keine Rolle: Hier geht es darum, ob die Mindest(!)strafe wenigstens ein Jahr Gefängnis ist, d. h. ob grundsätzlich nicht weniger als eine einjährige Gefängnisstrafe verhängt werden kann. Das ergibt sich aus § 12 Abs. 1 StGB und lässt sich natürlich auch in der Wikipedia unter „Verbrechen” entsprechend nachsehen.