-ist es immer "Geiselnahme" wenn ich eine Person gegen ihren Willen festhalte? Geiselnahme beinhaltet für mich, dass eine Freilassung gegen Gegenleistung eingefordert wird, es gibt ja auch noch allgemeinere "Freiheitsberaubung", bei der eine Freilassung unter Umständen gar nicht geplant ist (vgl. Natascha Kampusch).
-"Erpressung" hätte für mich nicht immer zwingend mit Gewalt zu tun, man kann doch auch mit anderen Dingen erpressen, z.B. mit der Veröffentlichung von Informationen etc.. Oder heißt das dann anders?
Für mich ist eine Freilassung gegen Gegenleistung eher Erpressung als Geiselnahme. Der Duden schreibt bezüglich Geiselnahme: "Aktion, bei der eine oder mehrere Personen als Geiseln in jemandes Gewalt gebracht werden". Ich denke, dass die Freiheitsberaubung weniger bekannt als die Geiselnahme ist (wohl aber richtig); ich werde es akzeptieren.
Die Erpressung wird als "von Drohungen oder Gewaltmaßnahmen begleitete oder damit durchgesetzte Forderung" bezeichnet. Daher nicht unbedingt Gewalt, vielleicht eher "Schaden".
Hier fehlen mir irgendwie noch einige Type-ins. Freiheitsberaubung für Geiselnahme z.B., Vielehe und Polygamie für Bigamie, Landfriedensbruch für Hausfriedensbruch. Außerdem finde ich die Beschreibungen von Hochverrat, Erpressung und Bestechung nicht ganz passend. Vielleicht kann man da etwas genauer werden?
Bigamie ist nicht Polygamie. Daher ist zwei auch deutlich hervorgehoben. Bi- ist eine griechische Vorsilbe und bedeutet "zwei". Bigamie = zwei Ehen. Poly- bedeutet "viel". Das ist nicht dasselbe.
Landfriedensbruch bedeutet, wenn z.B. Randalierer ausrasten und das Gebiet (z.B. Altstadt) beschädigen, obwohl sie das Recht haben, hier zu sein.
Was würden Sie denn als alternative Vorschläge vorschlagen?
Naja. 1. flieht nicht der /Unfall, sondern der Fahrer. 2. "Unfall" ist grundsätzlöich mit Personenschaden verbunden ;). Blechschaden ist ohne Personenschaden, nur ebengalls F'flucht möglich.
Fehler: Auch Totschlag ist Tötung mit Vorsatz! Für Mord müssen zusätzlich zum Vorsatz noch Mordmerkmale erfüllt sein. So müsste die Antwort in der jetzigen Fassung Totschlag lauten.
Und vor Gericht lügen ist auch nur dann Meineid, wenn sie unter Eid (wie der Name schon sagt) passiert. Ansonsten ist es eine uneidliche Falschaussage!
Korrekterweise müsste es auch Einbruchsdiebstahl heißen!
finde als Jurastudentin auch, dass Geiselnahme nicht unbedingt der perfekte Begriff ist - würde wie im Gesetz so beschrieben auch Freiheitsentziehung gelten lassen!
Zwei Anmerkungen/Fragen:
-ist es immer "Geiselnahme" wenn ich eine Person gegen ihren Willen festhalte? Geiselnahme beinhaltet für mich, dass eine Freilassung gegen Gegenleistung eingefordert wird, es gibt ja auch noch allgemeinere "Freiheitsberaubung", bei der eine Freilassung unter Umständen gar nicht geplant ist (vgl. Natascha Kampusch).
-"Erpressung" hätte für mich nicht immer zwingend mit Gewalt zu tun, man kann doch auch mit anderen Dingen erpressen, z.B. mit der Veröffentlichung von Informationen etc.. Oder heißt das dann anders?
Bin kein Jurist, das war mir nur aufgefallen. ;)
Die Erpressung wird als "von Drohungen oder Gewaltmaßnahmen begleitete oder damit durchgesetzte Forderung" bezeichnet. Daher nicht unbedingt Gewalt, vielleicht eher "Schaden".
Landfriedensbruch bedeutet, wenn z.B. Randalierer ausrasten und das Gebiet (z.B. Altstadt) beschädigen, obwohl sie das Recht haben, hier zu sein.
Was würden Sie denn als alternative Vorschläge vorschlagen?
Und vor Gericht lügen ist auch nur dann Meineid, wenn sie unter Eid (wie der Name schon sagt) passiert. Ansonsten ist es eine uneidliche Falschaussage!
Korrekterweise müsste es auch Einbruchsdiebstahl heißen!
LG