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1. Wann trat das Grundgesetz in Kraft?
12.5.2019
16.5.1949
20.5.1949
24.5.1949
2. Die Mitglieder welcher Versammlung werden häufig als "Väter des Grundgesetzes" bezeichnet?
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Parlamentarischer Rat
Londoner Sechs-Mächte-Konferenz
Bundestag
3. Tatsächlich gab es aber auch "Mütter des Grundgesetzes". Wie viele?
Namentlich waren dies: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Wessel und Helene Weber
2
4
7
11
4. Ist es grundgesetzlich erlaubt, Widerstand gegen die Staatsgewalt auszuüben?
Nein, als Bürger ist man dem Staat stets untergeordnet.
Ja, und zwar immer dann, wenn einem irgendein Handeln des Staates nicht gefällt.
Ja, aber nur, wenn die Ordnung der Parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates angegriffen wird. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zum Rechtsgehorsam.
5. Was ist in Artikel 1-19 des Grundgesetzes geregelt?
Zudem finden sich im Grundgesetz weitere sog. "grundrechtsgleiche Rechte" (z.B. in Art. 103 GG), welche jedoch nicht als Grundrechte im klassischen Sinne zu verstehen sind.
Staatsorganisation
Grundrechte
Kompetenzen der Bundesregierung
Finanzen
6. Was steht in Artikel 1 GG am Anfang unserer Verfassung?
Menschenwürde
Meinungsfreiheit
Wahl des Bundestages
Berufsfreiheit
7. Welches ist kein grundgesetzliches Staatsprinzip?
Zusätzlich zu den anderen Prinzipien leiten sich aus dem Grundgesetz Folgende ab: Republikprinzip und Bundesstaatsprinzip
Demokratieprinzip
Sozialstaatsprinzip
Monarchieprinzip
Rechtsstaatsprinzip
8. Welche Ebene ist grundsätzlich für den Beschluss von Gesetzen zuständig, solange ein bestimmter Bereich nicht ausdrücklich hiervon ausgeschlossen ist?
Die Gesetzgebungskompetenzen sind in Art. 70 ff. GG geregelt. Hier sieht man, dass trotz grundsätzlicher Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG) dem Bund ein Großteil der Zuständigkeiten auferlegt ist (vgl. Art. 71-74 GG).
Bund
Länder
Kommunen
Bezirke
9. Wer bekleidet das höchste politische Amt im Staat?
Dessen Befugnisse wurden jedoch aufgrund des Scheiterns eines starken Präsidenten gemäß der Weimarer Reichsverfassung stark eingeschränkt.
Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Bundeskanzler
Bundestagspräsident
Bundespräsident
10. Besteht die Möglichkeit, das Grundgesetz durch eine neue Verfassung zu ersetzen?
Aus Art. 146 GG ergibt sich prinzipiell, dass eine neue Verfassung von einer verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet und dann vom deutschen Volk in freier Entscheidung ratifiziert werden könnte.