Hinterlegung §§ 372 ff. BGB - Statistiken

Allgemein
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Antwortstatistiken
Prüfschema % Korrekt
1. Hinterlegung § 372 BGB
100%
a) Hinterlegungsgrund
100%
andere Hemmnisse, Unsicherheiten in der Person des Gläubigers; Ungewissheit über die Person des Gläubigers
100%
Annahmeverzug (S. 1)
100%
b) Hinterlegungsfähiger Leistungsgegenstand
100%
c) ggf. bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle
100%
d) Ausschluss des Rücknahmerechts § 378 BGB
100%
Erfüllbarkeit der Verbindlichkeit
100%
ggf. Selbsthilfeverkauf § 383 BGB
100%
II. kein Erlöschen
100%
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