Prüfschema Nachstellung § 238 StGB - Statistiken

Allgemein
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  • Das Durchschnittsergebnis liegt bei 6 aus 13
Antwortstatistiken
Hint Prüfschema % Korrekt
1. Objektiver Tatbestand
100%
2. Subjektiver Tatbestand
100%
aa) Nachstellen
100%
III. Schuld
100%
II. Rechtswidrigkeit
100%
I. Tatbestand
100%
a) Tathandlung
0%
bb) durch wiederholtes Verhalten iSd Nrn. 1-8
0%
b) Objektive Eignung zu nicht unerheblicher Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers
0%
cc) unbefugt
0%
IV. ggf. Strafzumessung: besonders schwerer Fall gem. § 238 II StGB
0%
(P) (P) Bestimmtheit der Nr. 8 (Art. 103 II GG)
0%
(P) (P) Einordnung als TB- oder RW-Merkmal
0%
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