vollendete Begehung - TB - Definitionen

Kausalität in der Prüfung des vollendeten, vorsätzlichen Begehungsdelikts
Erstellt durch
Meriban
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Letzte Aktualisierung: 5. April 2025
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Erstveröffentlichung5. April 2025
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Hint
Answer
Kausalität (Äquivalenztheorie)
eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio-sine-qua-non)
alternative Kausalität/Mehrfachkausalität
2 oder mehrere, voneinander unabhängig gesetzte Bedingungen führen zum selben Erfolg
kumulative Kausalität
2 oder mehrere, voneinander unabhängig gesetzte Bedingungen führen zusammen zum Erfolg (kein Erfolg ohne die jeweils andere
abgebrochene/überholende Kausalität
zeitlich schnellere Kausalität
objektiv zurechenbar
wenn das menschliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr des Erfolgseintritts geschaffen hat und sich diese Gefahr im konkreten Erfolg in tatbestandsmäßiger Weise verwirklicht hat
völlig atypischer Kausalverlauf (Adäquanz)
Geschehensablauf liegt außerhalb dessen, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist
fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Erfolg wäre auch eingetreten bei pflichtgemäßem Alternativverhalten
Autonomieprinzip
Abschichtung der Verantwortungsbereiche bei erfolgsvermittelndem Zweitverhalten
Wissen
Kenntnis des Täters vom Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzunge des gesetzlichen TB im Zeitpunkt der Tatbegehung
Wollen
Aufnahme der vom Täter erkannten Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung in seinen Willen, die Entscheidung dafür und die billigende Inkaufnahme
Absicht
wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs herbeizuführen oder den Umstand zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt
direkter Vorsatz
wenn der Täter als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands führt
bedingter Vorsatz
wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält und auch billigend in Kauf nimmt
Billigung
Abfinden mit einem als möglich erkannten Erfolgseintritt, um sein angestrebtes Ziel zu erreichen
bewusste Fahrlässigkeit
wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält, aber pflichtwidrig darauf vertraut, dass es nicht zur drohenden Rechtsgutverletzung kommt
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Weitere Vorschläge
Nenne die 8 Planeten.
Führe die Fibonacci-Folge fort, in dem du die vorigen zwei Zahlen addierst.
Klicke die Hauptstädte an. Klicke nichts außer Hauptstädte an. Eine andere Stadt anzuklicken, wird das Quiz sofort beenden!
Ihnen werden 10 zufällige Zahlen zwischen 1 und 100 gezeigt, ohne dass Sie wissen welche als Nächstes kommt. Ihre Aufgabe ist es, sie in die richtige Reihenfolge zu bringen! Aber Vorsicht: Wenn eine Zahl nicht zugeordnet werden kann, endet das Quiz...
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